Verwaltungsgerichtshof 85/01/0306

85/01/0306Verwaltungsgerichtshof09.09.1987

Regest

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Ende Vertretungsbefugnis Prozeßvollmacht Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/01/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1985010306.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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