Verwaltungsgerichtshof 85/01/0198

85/01/0198Verwaltungsgerichtshof13.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/01/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.01.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1985010198.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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