Verwaltungsgerichtshof 85/01/0169

85/01/0169Verwaltungsgerichtshof07.05.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/01/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985010169.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.080, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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