Verwaltungsgerichtshof 85/01/0165

85/01/0165Verwaltungsgerichtshof20.09.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/01/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985010165.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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