Verwaltungsgerichtshof 85/01/0034

85/01/0034Verwaltungsgerichtshof08.05.1985

Regest

Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/01/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985010034.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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