Verwaltungsgerichtshof 84/17/0204

84/17/0204Verwaltungsgerichtshof13.06.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/17/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984170204.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution im ersetzen.

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