Verwaltungsgerichtshof 84/17/0029

84/17/0029Verwaltungsgerichtshof25.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/17/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1984170029.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.