Verwaltungsgerichtshof 84/17/0001

84/17/0001Verwaltungsgerichtshof14.02.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/17/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Kostenausspruch bleibt einer gesonderten Beschlussfassung vorbehalten.

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