Verwaltungsgerichtshof 84/16/0210

84/16/0210Verwaltungsgerichtshof26.06.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/16/0210

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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