Verwaltungsgerichtshof 84/16/0100

84/16/0100Verwaltungsgerichtshof27.06.1985

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/16/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984160100.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrenvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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