Verwaltungsgerichtshof 84/16/0019

84/16/0019Verwaltungsgerichtshof21.02.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/16/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1985

Spruch

1. Der Antrag des Beschwerdeführers, den erstinstanzlichen Bescheid aufzuheben, wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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