Verwaltungsgerichtshof 84/15/0191

84/15/0191Verwaltungsgerichtshof13.12.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/15/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1984

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den zu 1) angeführten Zahlungsauftrag richtet, zurückgewiesen; im übrigen wird sie als unbegründet abgewiesen.

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