Verwaltungsgerichtshof 84/15/0177

84/15/0177Verwaltungsgerichtshof07.10.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/15/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1985

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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