Verwaltungsgerichtshof 84/14/0104

84/14/0104Verwaltungsgerichtshof19.02.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/14/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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