Verwaltungsgerichtshof 84/14/0090

84/14/0090Verwaltungsgerichtshof08.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/14/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984140090.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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