Verwaltungsgerichtshof 84/14/0063

84/14/0063Verwaltungsgerichtshof04.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/14/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984140063.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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