Verwaltungsgerichtshof 84/13/0218

84/13/0218Verwaltungsgerichtshof21.02.1990

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/13/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1990

Spruch

Eine Neuveranlagung der Vermögensteuer des Beschwerdeführers zum 1. Jänner 1982 findet nicht statt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe

von S 10.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu

ersetzen.

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