Verwaltungsgerichtshof 84/13/0214

84/13/0214Verwaltungsgerichtshof24.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/13/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Nähe von S 9.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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