Verwaltungsgerichtshof 84/13/0083

84/13/0083Verwaltungsgerichtshof18.11.1987

Regest

Kommanditist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/13/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1984130083.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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