Verwaltungsgerichtshof 84/11/0231

84/11/0231Verwaltungsgerichtshof16.10.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/11/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984110231.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.