Verwaltungsgerichtshof 84/11/0179

84/11/0179Verwaltungsgerichtshof18.09.1985

Regest

Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/11/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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