Verwaltungsgerichtshof 84/11/0129

84/11/0129Verwaltungsgerichtshof17.12.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/11/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1984

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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