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84/11/0087•Verwaltungsgerichtshof 84/11/0087
84/11/0087Verwaltungsgerichtshof18.09.1985
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit die Beschwerdeführerin zur Leistung eines Kostenbeitrages für die Zeit vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1983 verpflichtet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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