Verwaltungsgerichtshof 84/10/0189

84/10/0189Verwaltungsgerichtshof26.11.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/10/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1984100189.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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