Verwaltungsgerichtshof 84/10/0105

84/10/0105Verwaltungsgerichtshof20.05.1985

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/10/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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