Verwaltungsgerichtshof 84/10/0064

84/10/0064Verwaltungsgerichtshof13.05.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/10/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des die Einfriedung in Form von "Holzstehern und zwei waagrechten Rundlingen" betreffenden Entfernungsauftrages wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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