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84/08/0233•Verwaltungsgerichtshof 84/08/0233
84/08/0233Verwaltungsgerichtshof27.06.1985
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für soziale Verwaltung) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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