Verwaltungsgerichtshof 84/08/0211

84/08/0211Verwaltungsgerichtshof27.06.1985

Regest

Entgelt Begriff

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/08/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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