Verwaltungsgerichtshof 84/07/0400

84/07/0400Verwaltungsgerichtshof09.07.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0400

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm Anträge vom 1. Oktober 1983 zurückgewiesen worden sind, wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.