Verwaltungsgerichtshof 84/07/0390

84/07/0390Verwaltungsgerichtshof11.02.1986

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0390

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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