Verwaltungsgerichtshof 84/07/0377

84/07/0377Verwaltungsgerichtshof18.04.1985

Regest

Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0377

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984070377.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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