Verwaltungsgerichtshof 84/07/0347

84/07/0347Verwaltungsgerichtshof13.12.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0347

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.