Verwaltungsgerichtshof 84/07/0329

84/07/0329Verwaltungsgerichtshof30.04.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0329

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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