Verwaltungsgerichtshof 84/07/0292

84/07/0292Verwaltungsgerichtshof22.12.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0292

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1984070292.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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