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84/07/0249•Verwaltungsgerichtshof 84/07/0249
84/07/0249Verwaltungsgerichtshof24.06.1986
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Vertretungsbefugter juristische Person Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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