Verwaltungsgerichtshof 84/07/0237

84/07/0237Verwaltungsgerichtshof20.11.1984

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Sachverhaltsermittlung Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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