Verwaltungsgerichtshof 84/07/0214

84/07/0214Verwaltungsgerichtshof18.12.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1984

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.200,-- und der Zweitbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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