Verwaltungsgerichtshof 84/07/0212

84/07/0212Verwaltungsgerichtshof30.04.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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