Verwaltungsgerichtshof 84/07/0200

84/07/0200Verwaltungsgerichtshof15.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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