Verwaltungsgerichtshof 84/07/0199

84/07/0199Verwaltungsgerichtshof12.07.1988

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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