Verwaltungsgerichtshof 84/07/0191

84/07/0191Verwaltungsgerichtshof04.12.1984

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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