Verwaltungsgerichtshof 84/07/0136

84/07/0136Verwaltungsgerichtshof09.07.1987

Regest

Sachverständiger Kollegialorgan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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