Verwaltungsgerichtshof 84/07/0133

84/07/0133Verwaltungsgerichtshof26.06.1984

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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