Verwaltungsgerichtshof 84/07/0127

84/07/0127Verwaltungsgerichtshof26.06.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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