Verwaltungsgerichtshof 84/07/0120

84/07/0120Verwaltungsgerichtshof17.01.1989

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer hat zu gleichen Teilen dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.