Verwaltungsgerichtshof 84/07/0114

84/07/0114Verwaltungsgerichtshof19.06.1984

Regest

Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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