Verwaltungsgerichtshof 84/07/0074

84/07/0074Verwaltungsgerichtshof13.12.1988

Regest

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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