Verwaltungsgerichtshof 84/07/0073

84/07/0073Verwaltungsgerichtshof22.05.1984

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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