Verwaltungsgerichtshof 84/07/0068

84/07/0068Verwaltungsgerichtshof26.06.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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