Verwaltungsgerichtshof 84/07/0067

84/07/0067Verwaltungsgerichtshof08.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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